Zielgrößen für den Frauenanteil

Erklärung der Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB

Die Biologische Heilmittel Heel GmbH unterliegt der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz. Insoweit sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern sowie für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer festzulegen.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Derzeit ist eine Frau Mitglied des Aufsichtsrats; die Quote für den Frauenanteil beträgt daher 33 %. Die Geschäftsführung besteht aus zwei Mitgliedern. Derzeit ist keine Frau Mitglied der Geschäftsführung; die Quote für den Frauenanteil beträgt daher 0 %.

Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Mindestquote von 33 % (= Zielgröße 33 %) und für den Frauenanteil unter den Geschäftsführern keine Mindestquote (= Zielgröße 0 %) festgelegt. Eine erneute Überprüfung der beiden Zielgrößen erfolgt bis zum April 2029.

Die Geschäftsführung hat für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. In der ersten Führungsebene wurde ein Frauenanteil von 30 %, in der zweiten Führungsebene ein Frauenanteil von 36 % erreicht.

Die Geschäftsführung legt für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene eine Zielgröße von 30 % und in der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung eine Zielgröße von 25 % fest. Die Erreichung dieser Zielgrößen wird zum April 2029 überprüft.

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