Zielgrößen für den Frauenanteil
Erklärung der Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB
Die Biologische Heilmittel Heel GmbH unterliegt der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz. Insoweit sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern sowie für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer festzulegen.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Derzeit ist keine Frau Mitglied des Aufsichtsrats; die Quote für den Frauenanteil beträgt daher 0 %. Die Geschäftsführung besteht aus zwei Mitgliedern. Derzeit ist keine Frau Mitglied der Geschäftsführung; die Quote für den Frauenanteil beträgt daher 0 %.
Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und für den Frauenanteil unter den Geschäftsführern jeweils keine Mindestquoten (= Zielgröße 0 %) festgelegt. Eine Überprüfung der beiden Zielgrößen erfolgt bis zum 3. April 2024.
Die Geschäftsführung hat für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. In der ersten Führungsebene wurde ein Frauenanteil von 30 %, in der zweiten Führungsebene ein Frauenanteil von 22 % erreicht.
Die Geschäftsführung legt für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene eine Zielgröße von 30 % und in der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung eine Zielgröße von 22 % fest. Die Erreichung dieser Zielgrößen wird bis zum 1. April 2024 überprüft.